Nutzungskonflikte am Frauenfeld

Am Frauenfeld soll zwischen dem heutigen EDEKA Markt und der heutigen Post ein neuer Markt mit deutlich erhöhter Verkaufsfläche errichtet werden. Kik und der Getränkemarkt müssen dafür weichen.

Luftbild mit geplanten Gebäude

Der Grundstückseigentümer möchte den neuen Markt so groß wie möglich errichten, so groß, dass ein Grundstück nicht ausreicht und so groß, dass die Genehmigung für ein Sondergebiet eingeholt werden muss.
Betroffen sind die Grundstücke 108/28, 108/27 und die daran nach Nord-Westen angrenzende Fläche. Das heißt, die heute als Bolzplatz und für die Hagele genutzte Fläche wird überbaut und der querende Rad- und Fußweg wird verlagert auf einen Bereich, in dem laut dem derzeit gültigen Bebauungsplan eine Bepflanzung vorzunehmen ist.

 


Entwurfsplan, Auszug Mitteilungsblatt 12-2011

Wird dieser Markt wie vom Eigentümer geplant umgesetzt, ergeben sich für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwarzenbruck einige Problempunkte und Nachteile, die hier im folgenden aufgezeigt werden:

1.
Zwischen den Ortsteilen Gsteinach und Rummelsberg ist eine Wegverbindung zum Bahnhof und den sich um den Bahnhof befindlichen Geschäften für Fußgänger und Radfahrer erforderlich.
Heute existiert dazu unter der B8 ein Fußgängertunnel, der jedoch sehr ungern genutzt wird. Die Zuwege sind für Behinderte und alte Menschen zu steil und für Radfahrer ist die Durchfahrt verboten. Der Tunnel ist zu eng und unübersichtlich. Die anderen Querungsmöglichkeiten bei Beck und Edeka sind für Kinder und Gehbehinderte Personen nicht geeignet.
Ein Stück der Wiese wäre nötig, um eine barrierefreie Querung zu ermöglichen. Mit dem geplanten Bau des Marktes fällt diese Möglichkeit ein für alle mal weg.

2.
An der Seite zum Gehweg ist der Be- und Entladebereich des Marktes geplant.
LKW rangieren im Bereich des Fußwegs den viele Schulkinder nutzen. Hier entsteht ein unzumutbare Gefährdung.

Auszug aus dem Landschaftsplan zum Flächennutzungsplan R.Grebe 1967

3.
Im Landschaftsplan von Schwarzenbruck erkennt man deutlich die Absicht, die Wohnbaufläche am Frauenfeld vor dem Gewerbegebiet durch eine dichte Schutzpflanzung längs der Grenzen zu schützen.
Der Bebauungsplan ist aus diesem übergeordneten Plan zu entwickeln; es darf inhaltlich kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan bestehen.
Der heute gültige Bebauungsplan schreibt zwischen Fußweg und dem Gelände vor der Post eine Gehölzbepflanzung vor. Der Bebauungsplan enthält für jedermann rechtsverbindliche Vorgaben, sodass diese Maßnahme noch erfolgen muss. Wird der Gehweg, wie oben beschrieben, verschoben, muss auch diese Gehölzbepflanzung ensprechend in das Nachbargrundstück hineingeschoben werden und darf nicht entfallen.
Die Gemeinde Schwarzenbruck hat es bisher versäumt, die Bepflanzung einzufordern und auch diese nicht als Voraussetzung für die Änderung formuliert. Wird damit der Bebauungsplan implizit außer Kraft gesetzt?

Auszug aus dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan vom 29.03.1984,
in Blau: Skizze des neuen Bauvorhabens

4.
Ebenso schreibt der gültige Bebauungsplan zwischen den Märkten und der Frauenfeldstraße einen 6 Meter breiten Abstandstreifen mit Gehölzbepflanzungen zum Schutz des Wohnquartiers zwischen Frauenfeldstraße und Bahnhofstraße vor. Die Wohnflächen sollen so vor Lärm, Geruch, Gefahren, die von den Gewerbeflächen ausgehen können, bewahrt werden.
Die neue Planung sieht aber vor, den Einkaufsmarkt direkt bis vor an den Gehweg der Frauenfeldstraße zu bauen. Hier wird zu Ungunsten der Anwohner gehandelt.

5.
Ein kleiner Nahversorger passt in das verdichtete Gebiet - nicht hingegen der große Supermarkt, der vermehrt Verkehr von außerhalb anzieht.
Auch das Verkehrsgutachten wird nicht im Sinne der Anwohner gerechnet. Hier wird getrickst: das Wohnquartier ist offiziell als Mischgebiet eingetragen (gemischtes Gewerbe- und Wohngebiet). Defakto handelt es sich aber um eine reine Wohnbebauung mit hoher Dichte, wie das städtebauliche Gutachten des Planungsbüros "P4" belegt.
Statt mit Werten für ein Mischgebiet müsste zum Schutz der Anwohner mit Werten für ein Wohngebiet gerechnet werden.

6.
Der Gehweg nördlich des Marktes ist heute schon sehr schmal. Begegnungsverkehr von Personen mit Rollstuhl, Kinderwagen oder Kinderfahrrad sind äußerst kritisch zu betrachten. Das nahe Gebäude verengt den Gehwegbereich auch in Schulterhöhe. Ein breiterer Gehweg wird nötig.

7.
Das Gefahrenpotential wird deutlich erhöht, denn die Parkplätze beginnen unmittelbar an der schmalen Gehwegkante. Der Überblick der ausparkenden Wagen über Gehweg und Straßenraum fehlt.

8.
Das Umfeld der Nachbarn wird optisch beeinträchtigt. Der Straßenraum wird auch optisch eingeengt. Eine Gliederung des Raumes durch Gehölze ist aus Platzmangel nicht mehr möglich. Die geplanten Freiflächen für die Pflichtpflanzungen sind so klein, dass ein Überleben der Gehölze zweifelhaft ist.

9.
Das Städtebauliche Entwicklungskonzept zeigt auf, dass es bereits Probleme im angrenzenden Wohnquartier gibt.
Es bemängelt die fehlende Eingrünung der Gebietsränder und fordert mehr Grünstrukturen zur inneren Gliederung. Die freie Gewerbefläche solle unter dem Aspekt der Konfliktvermeidung genutzt werden. Verkehrslenkende und geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen seien wegen dem Gewerbegebiet nötig.
Statt wie vorgeschlagen Konflikte zu lösen, kommen nun durch das Sonderbauvorhaben vermehrt Konflikte hinzu. Der Parkstress für Anwohner bleibt.

Variante 2, Auszug aus dem Lärmgutachten

10.
Der Gemeinderat hat gefordert eine zweite Variante zu untersuchen. Die Planung dafür ist lieblos und schlecht ausgeführt.
Variante 2 weist mehr Parkplätze als Variante 1 auf, also mehr als nötig. Es steht mehr Fläche zur Verfügung, die aber nicht optimal genutzt wird. Bei optimierter Planung ist die zweite Zufahrt überflüssig. So führen die zweite Zufahrt und die zusätzlichen Stellplätze zu erhöhten Lärmbelastung bei der angrenzenden Wohnbebauung.
Die Lärmwerte sind somit schlechter gerechnet, als die 2. Variante tatsächlich ist. Denn Platz wird frei für eine Lärmschutzpflanzung.
Auch die Probleme der Verkehrssicherheit lassen sich bei der 2. Variante mit leichten Änderungen beheben. Es bleibt Platz für Bäume und Gehölze, Randstreifen zum Gehweg können begrünt werden, Fahrstreifen und Rad- und Fußweg werden voneinander getrennt.


Bei der vorliegenden Änderungsplanung wurde der Grundsatz, dass der Bebauungsplan aus den Leitplänen zu entwickeln ist und es inhaltlich kein Widerspruch zum Flächennutzungsplan bestehen darf, nicht im ausreichenden Maße beachtet.
Die überdimensionierte Planung verändert die bisherige Planung gravierend. In mehreren Punkten werden die Anwohner benachteiligt.
Das widerspricht einer geordneten Entwicklung der Gemeinde.

Einer Änderung des Bebauungsplanes kann nur zugestimmt werden, wenn die Planung so abgeändert wird, das keinerlei Gefahren für Rad- und Fußgänger entstehen und ausreichend Fläche verbleibt die Rad- und Fußwege behindertengerecht und breit genug ausbauen zu können.
Eben so gilt es die Anwohner vor Lärm zu schützen, so wie es mit dem bestehenden Bebauungsplan gegeben ist und dazu geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen vorzunehmen.
Grünflächen müssen ausreichend groß ausgewiesen werden, um Rad- und Fußgänger sowie Anwohner, vor Gefahren und Lärm zu schützen und das Gebiet ansprechend zu gestalten.
Gezielter Lärmschutz ist vorzunehmen. Parkplätze und Zufahrten unmittelbar vor dem gegenüberliegenden, bestehenden Mehrfamilienhaus und direkt neben dem Fußweg sind zu vermeiden.
Gegebenenfalls muss die Marktfläche reduziert werden.


Gabriele Laudenberg